.ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN CUENDET & CIE SPA – TOUR OPERATOR
1) ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit der Anmeldung bietet der Kunde CUENDET & CIE SPA – Monteriggioni (Siena) - Italien (nachfolgend auch CUENDET genannt) den Abschluss eines Reisevertrags verbindlich an. Die Toskana Holiday GmbH übt für CUENDET & CIE SPA Italien eine Vermittlungstätigkeit aus; der Vertragspartner bei Buchung ist CUENDET & CIE SPA Italien. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, über ein elektronisches Buchungssystem oder per Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er ausdrücklich eine entsprechende gesonderte Erklärung abgegeben hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch CUENDET zustande. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das CUENDET für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser 10 Tage CUENDET die Annahme erklärt; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen dem Kunden und CUENDET vor.
2) LEISTUNGEN
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog/ Homepagebeschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung. Die im Prospekt oder auf dieser Homepage enthaltenen Angaben sind für CUENDET bindend. Sonderwünsche oder mündliche Vereinbarungen werden erst durch die schriftliche Bestätigung CUENDETS wirksam. CUENDET behält sich vor Vertragsabschluss vor, aus sachlich berechtigten Gründen eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die CUENDET den Reisenden rechtzeitig informiert.
Leistungen, die vom Anmeldenden bei Dritten (z.B. Flug-, Fähr-, Bahn- oder Mietwagenunternehmen) gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von CUENDET.
3) LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen einzelner Leistungen in Abweichung vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CUENDET nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Ferien nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CUENDET wird den Reisenden über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Es bleibt vorbehalten, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall einer Änderung der für den Ferienaufenthalt geltenden Wechselkurse (nicht für die Länder, die den Euro als Währungseinheit eingeführt haben) in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung auf den Gesamtpreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung wird CUENDET den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder statt dessen die Vermittlung eines gleichwertigen Objekts zu verlangen, sofern CUENDET in der Lage ist, dem Reisenden ein solches ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende muss diese Rechte unverzüglich nach der Benachrichtigung gegenüber CUENDET geltend machen.
4) NEBENKOSTEN
Variable Nebenkosten, die von der Zahl der reisenden Personen (z.B. Reinigung) oder vom Verbrauch abhängen (z.B. Strom, Gas, Heizung) sowie eventuelle zusätzliche Dienstleistungen werden je nach Inanspruchnahme vor Ort an den Vermieter, Schlüsselhalter oder örtlichen Leistungsträger gezahlt.
5) MINDESTAUFENTHALTSDAUER - PREISE
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt im Allgemeinen eine Woche (Samstag bis Samstag), sofern nicht anders in der Unterkunftsbeschreibung angegeben. Falls eine Unterkunft das ganze Jahr eine Mindestaufenthaltsdauer von zwei Wochen vorsieht, kann der Eigentümer die Zahlung von Extrakosten verlangen (vor Ort zu bezahlen), wenn er ausnahmsweise eine Buchung von einer Woche akzeptiert. Die Reisepreise verstehen sich pro Mietobjekt und Woche, und sie richten sich nach den verschiedenen im Katalog angegebenen Reisezeiten.
In einigen Unterkünften ist es möglich, Kurzaufenthalte (3 bis 5 Nächte) in bestimmten Saisonzeiten zu buchen (Ankunfts- und Abreisetag nach Vereinbarung). Diese Unterkünfte sind mit dem Symbol INCLUDEPICTURE "http://www6.cuendet.com/graph/symbols/symbol_28.gif" \* MERGEFORMATINET gekennzeichnet. Die entsprechenden Preisberechnungsmodalitäten befinden sich im Katalog.
CUENDET behält sich das Recht vor, bei bedeutenden Wechselschwankungen (nicht bei Ländern mit EURO-Adhäsion), die angegebenen Preise zu ändern.
6) ZAHLUNGEN – MIETGUTSCHEIN
Prinzipiell leistet der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung welche auf den Reisepreis angerechnet wird.
Bei Vertragsabschluss mehr als 42 Tage vor vereinbartem Anreisetermin beträgt die Anzahlung 25% des Gesamtpreises, zuzüglich Euro 28,--/SFR 45,-- Buchungsspesen pro Buchung. Die Restzahlung ist bis spätestens 42 Tage vor dem Buchungszeitraum fällig, eingehend bei CUENDET. Bei Buchungen, die weniger als 42 Tage vor Beginn der Reise getätigt werden, ist der gesamte Reisepreis sofort mit Übergabe der Buchungsbestätigung zu zahlen. Der Kunde erhält den Mietgutschein, sobald CUENDET die Gesamtzahlung erhalten hat.
7) VERSICHERUNGEN
CUENDET verfügt über alle obligatorischen Versicherungen, die von der EU vorgeschrieben sind und von den verschiedenen Mitgliedsstaaten sowie von der italienischen Gesetzgebung und der Region Toskana anerkannt wurden und den Bereich des Tourismus betreffen. Außerdem werden nicht obligatorische Versicherungspolicen zugunsten der Kunden zur Absicherung verschiedener Risiken angeboten.
Evtl. Schadenfälle müssen CUENDET umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach Schadensfall gemeldet werden.
8) ZEITPUNKT DER AN- UND ABREISE
Sofern im Katalog nicht anders vermerkt wird, muss der Reisende die folgenden Ankunfts- und Abreisezeiten (samstags) einhalten:
Ankunft: 17.00 - 20.00 Uhr. Abreisezeit: 8.00 - 10.00 Uhr.
Jede Änderung des Datums und/oder der Uhrzeit der Ankunft muss CUENDET mindestens 3 Tage vorher mitgeteilt werden und von dieser bewilligt werden. Im Falle einer unvorhersehbaren Verspätung am Ankunftstag ist der Reisende verpflichtet, den CUENDET & CIE SPA-Kundendienst (16.00-20.00 Uhr) anzurufen: Tel. ++39-0577-576310 (Ostern-Oktober). Falls der Eigentümer oder dessen Stellvertreter nicht erreichbar ist um eine eventuelle Verspätung mitzuteilen, falls die Verspätung nicht vorzeitig angekündigt wurde, oder der Eigentümer keine verspätete Ankunft akzeptieren kann, muss der Reisende die Hotel-Übernachtungskosten selbst übernehmen. Sollte der Eigentümer oder dessen Stellvertreter eine verspätete Anreise akzeptieren, sollte es aber dadurch zu einer längeren als vereinbarten Wartezeit und/oder zu einer unvorhergesehenen Fahrt zur Unterkunft kommen, dann ist er berechtigt, vom Reisenden eine Kostenerstattung zu verlangen.
9) HINWEISE BEI ANKUNFT
Bei Ankunft muss der Reisende dem Eigentümer oder dessen Vertreter Mietgutschein und Pass bzw. Personalausweis aller Teilnehmer vorlegen.
10) KAUTION
Der Reisende muss bei Schlüsselübergabe die Kaution bar in Euro gemäß der Unterkunftsbeschreibung beim Eigentümer oder dessen Vertreter hinterlegen. Diese Kaution wird am Abfahrtstag abzüglich evtl. entstandener Schäden im Haus und evtl. Nebenkosten, die nicht im Reisepreis inbegriffen sind, zurückerstattet. Der Eigentümer oder sein Stellvertreter sind berechtigt, dem Reisenden, der die Kaution nicht hinterlegt, den Zutritt zum Haus zu verwehren. Bei einer vorzeitigen Abreise des Reisenden sind der Eigentümer oder dessen Vertreter berechtigt, die Kaution (abzüglich zusätzlicher Ausgaben und/oder evtl. Schäden) erst nach Kontrolle der Unterkunft und innerhalb eines Monats nach Abreise zurückzuerstatten. CUENDET übernimmt keine Verantwortung betreffend Streitfragen zur Kaution, die zwischen Kunden und Eigentümern bestehen.
11) PERSONENZAHL - AUSTAUSCH VON PERSONEN - HAUSTIERE
Nur die auf dem Buchungsformular aufgeführten Personen dürfen die Unterkunft bewohnen. Die Anzahl dieser Personen (Erwachsene und Kinder) darf die Zahl der im Katalog angegebenen maximalen Schlafplätze nicht überschreiten; ausgenommen Kleinkinder bis 2 Jahre, für die ein Kinderbett und Wäsche mitgebracht werden müssen. Evtl. Ausnahmen sind in der Unterkunftsbeschreibung angegeben. Jeder Austausch von Personen während des Aufenthalts ist ausdrücklich untersagt, falls er nicht vorher mit CUENDET vereinbart wurde.
Ein Haustier ist in den mit den Symbolen INCLUDEPICTURE "http://www6.cuendet.com/graph/symbols/symbol_07.gif" \* MERGEFORMATINET - INCLUDEPICTURE "http://www6.cuendet.com/graph/symbols/symbol_23.gif" \* MERGEFORMATINET gekennzeichneten Unterkünften gestattet.
Haustiere bis zu einem Gewicht von max. 8 Kg werden als kleine Haustiere betrachtet.
Die Reisenden sind verpflichtet, bei der Buchung das eventuelle Haustier (Art und Größe) anzugeben. Die eventuell anfallenden Kosten sind in der Unterkunftsbeschreibung angegeben.
Die Reisenden sind ebenfalls verpflichtet, das eventuell mitreisende Haustier in gemeinschaftlichen Räumen bzw. Einrichtungen (Aufenthaltsräume, Poolbereich etc.) zu beaufsichtigen.
12) ORDNUNG - REINIGUNG - INSTANDHALTUNG - HEIZUNG
Die Unterkünfte werden sauber und ordentlich übergeben. Die Gäste müssen den Betrag der Unterkunftsreinigung (sofern in der Unterkunftsbeschreibung angegeben) in EURO an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter bezahlen. Dieser Betrag betrifft nicht die Reinigung der Kochnische/Küche und das Wegbringen des Mülls, wofür die Gäste zuständig sind. Falls diese Bedingungen nicht respektiert werden, kann der Eigentümer oder sein Stellvertreter zusätzliche, auch höhere als die ursprünglich veranschlagten Kosten verrechnen.
Sollten keine Kosten für die Reinigung angegeben sein, ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, die Unterkunft sauber und ordentlich zu verlassen. Wird die Unterkunft nicht dementsprechend übergeben, muss der Kunde die Kosten für eine Reinigung direkt an den Eigentümer oder dessen Stellvertreter bezahlen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich CUENDET das Recht vor, diesen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anforderung des Eigentümers dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Heizung: Der Heizungsgebrauch (Zeitraum der Inbetriebnahme, Uhrzeit des An- und Abschaltens, Höchsttemperatur) ist durch die z. Z. gültigen Gesetze geregelt. Im allgemeinen kann man davon ausgehen, dass die Heizungen nur von November bis April in Betrieb sind und dass die Mietobjekte in den restlichen Monaten nicht beheizt werden können. Heizkosten, die im Mietpreis inbegriffen sind, sind ebenfalls an diese zeitlichen Begrenzungen (November bis April) gebunden. Die Heizkosten, sofern sie nach Verbrauch berechnet werden, müssen direkt vor Ort beim Eigentümer oder dessen Stellvertreter vor der Abreise bezahlt werden.
13) ÄUSSERE INSTANDHALTUNG
Falls notwendig, hat der Eigentümer oder sein Stellvertreter Zutrittsrecht, um notwendige Instandhaltungsarbeiten (Garten, Schwimmbad etc.) durchzuführen.
14) ÄNDERUNGEN – UMBUCHUNG - ERSETZUNG
Nach Vertragsabschluss sind Umbuchungen auf ein anderes Mietobjekt und/oder Änderungen des Mietzeitraums nicht möglich. Für jede Änderung der Buchung, oder wenn der Kunde seine Buchung an andere Personen übertragen möchte, sofern sich Unterkunft und Mietzeitraum nicht verändern, wird regelmäßig eine Umbuchungspauschale von Euro 50,-/SFR 70,-- berechnet.
CUENDET behält sich das Recht vor, dem Kunden jegliche zusätzliche Kosten, die die Buchung betreffen, zu berechnen.
Bis zum Beginn der Reise kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. CUENDET kann dem Eintritt dieser Person widersprechen, wenn sie den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende CUENDET gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
15) ANNULLIERUNGEN
Vor Beginn der Reise kann der Kunde jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich gegenüber CUENDET erklärt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag oder Nichtantreten der Reise kann CUENDET einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Die pauschalen Rücktrittsgebühren für von CUENDET vermittelte Ferienunterkünfte sind wie folgt gestaffelt:
Rücktritt bis 75 Tage vor Beginn der Reise: 15% des Mietpreises
Rücktritt vom 74. bis zum 43. Tag vor Beginn der Reise: 25% des Mietpreises
Rücktritt vom 42. bis 30. Tag vor Beginn der Reise: 50% des Mietpreises
Rücktritt ab dem 29. Tag bis zum 1. Tag vor Beginn der Reise: 90% des Mietpreises
Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen (NO SHOW):
Zuzüglich Buchungsspesen und etwaige Extrakosten. Eine Rücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht enthalten, der Abschluss einer entsprechenden Absicherung wird empfohlen
16) HAFTUNG
Jede Unterkunft wurde von CUENDET besichtigt und überprüft. Die Beschreibungen im Katalog sind korrekt und guten Gewissens erstellt. CUENDET haftet im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern CUENDET nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
Bei auftretenden Leistungsstörungen, die mit dem gemieteten Objekt in Zusammenhang stehen, ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, CUENDET seine Beanstandungen noch am Ankunftstag (Kundendienst: Ostern-Oktober, samstags 16-20 Uhr, Telefon: 0577/576310), spätestens am darauffolgenden Montag (Bürozeiten: 8.45–13 Uhr, 13.45-17.30 Uhr) telefonisch, per Fax (0577/301193) oder E-Mail (customerservice@cuendet.com) mitzuteilen. Der Reisende verpflichtet sich, CUENDET die für den Versuch einer Abhilfe erforderliche Zeit einzuräumen. Kommt der Reisende seinen gesetzlichen Mitwirkungs- und Anzeigepflichten nicht nach, sind evtl. Ansprüche auf Preisminderung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
17) BESCHRÄNKUNGEN DER HAFTUNG
Die vertragliche Haftung von CUENDET für Nicht-Körper-Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
1. soweit der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit CUENDET für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Schadensersatzanspruch gegen CUENDET ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von CUENDET zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen CUENDET nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
CUENDET haftet des Weiteren nicht für Störungen bei Fremdleistungen (z.B. Flug-, Fähr-, Bahn- oder Mietwagenbuchungen, Anmietung von Fahrrädern, Booten etc.).
18) RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH CUENDET
CUENDET kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende seinen vertragsgemäßen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nachkommt, den Ferienaufenthalt ungeachtet einer Abmahnung durch CUENDET nachhaltig stört oder er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt CUENDET, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie die Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
19) AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Bei Kündigung durch CUENDET vor Reisebeginn ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn CUENDET in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Wird die Reise abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Es gelten die in Art. 33, Abs. 2, Ziffer E des ital. Verbraucherrechts genannten Maßgaben.
20) AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Der Reisende kann nicht gegen die Zahlungsansprüche von CUENDET aufrechnen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ferner kann nicht gegen Forderungen Dritter, z.B. des Hauseigentümers für Schäden oder Nebenkosten, aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
21) AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber CUENDET geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und CUENDET Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder CUENDET die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung trifft frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
22) SONSTIGE BESTIMMUNGEN UND HINWEISE
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, unwirksam werden oder eine nicht beabsichtigte Regelungslücke aufweisen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
23) INFORMATIONSBLATT GEMÄSS ART. 13 DER ITALIENISCHEN GESETZESVERORDNUNG 196/03
Die Firma CUENDET & Cie S.p.A., mit Sitz in Monteriggioni (SI), Strada di Strove 17, gibt bekannt, dass die persönlichen Daten, die sie während der vorvertraglichen oder vertraglichen Phase erhalten hat, zu praktischen und mit der firmeneigenen Tätigkeit verbundenen Zwecken verwendet werden,
insbesondere:
1) Zu Zwecken, die mit dem Abschluss von Mietverträgen durch Buchungsprozedur verbunden sind; Durchführung und korrekte Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten. Im Falle von empfindlichen Daten (z. B. behinderte Personen) dürfen diese nur mit schriftlicher Zustimmung des Betreffenden benutzt werden.
2) Sofern berechtigt, zu Zwecken, die mit der Information über touristische Programme verbunden sind; Zusendung von Katalogen; Feststellen des Zufriedenheits-Grades der CUENDET-Kundschaft.
Das Mitteilen der Daten für die unter Punkt 1) angegebenen Zwecke ist fakultativ aber für die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen verwaltungssteuerlichen Vertragspflichten erforderlich. Daher setzt das Fehlen der Daten und des Einverständnisses, wo erforderlich, die CUENDET & Cie S.p.A. ausserstande, die vertragliche Pflichtprozedur durchzuführen.
Was den vorstehenden Punkt 2) betrifft, so sind Datenbekanntgabe und Einverständnis fakultativ und das Nicht-Einverständnis mit der Verwendung der Daten hat keinerlei Folgen.
Die Behandlung der Daten erfolgt sowohl auf Papier als auch mit Hilfe von modernen Informatik- und Telematik-Systemen durch dazu beauftragtes, spezialisiertes Personal der CUENDET & Cie S.p.A. in der Verwaltung, dem kaufmännischen Bereich, den Buchungs- und Kundenservice-Büros und der technischen und informatischen Betreuung; im Aussendienst durch Mitarbeiter der CUENDET & Cie S.p.A., wie kaufmännische Partner, Spediteure, technische und informatische Betreuung, Banken, externe Angehörige freier Berufe, Versicherungsgesellschaften. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet, sofern nicht in Zusammenhang mit rechtlichen oder/und vertraglichen Verpflichtungen; sie werden gesetzesgemäß behandelt und nur für die unbedingt notwendige Zeit benutzt.
Verantwortlich für die Behandlung der Daten ist der im Gesellschaftssitz ansässige Verwaltungsrat der Firma CUENDET& cie S.p.A.
Der Betreffende kann seine Rechte laut Art. 7 der italienischen Gesetzesverordnung 196/03 ausüben, insbesondere das Recht, von der Verwendung seiner persönlichen Daten in Kenntnis gesetzt zu werden, Herkunft, Methode und Zweck der Verwendung, sowie die Identität des gesetzlichen Vertreters, der Mitarbeiter und eventueller Dritter, an die die Daten weitergeleitet werden können, das Recht, sich über den neuesten Stand, Änderung, Stornierung, Umwandlung in anonymer Form oder die Sperre der eigenen Daten zu informieren. Der Kunde ist schliesslich berechtigt, die Verwendung seiner Daten zu verweigern.
Toskana Holiday GmbH schützt alle personenbezogenen Daten und trifft generell größtmögliche Vorkehrungen für die Sicherheit der Daten. Alle Daten werden von Toskana Holiday GmbH verantwortungsbewusst und entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzrechts behandelt.
Toskana Holiday GmbH erhebt, speichert und verarbeitet Kundendaten nur, soweit dies für die Abwicklung von Anfragen, Buchungen oder anderen Aufträgen erforderlich ist. Darüber hinaus verwendet sie Kundendaten nur, soweit der Kunde hierzu ausdrücklich eingewilligt haben. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben oder gar verkauft. An Cuendet & Cie SPA werden von Toskana Holiday GmbH nur die Namen der Teilnehmer bekanntgegeben, alle anderen persönlichen Daten die während der Buchung an Toskana Holiday GmbH bekanntgegeben wurden werden nicht weitergegeben.
CUENDET & CIE SPA – TOUR OPERATOR
Genehmigung der Provinz Siena
Nr. 0048 - prot. 01125, L.R.T. 51/1986
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